Akademik

wiederaufnehmen
wie|der||auf||neh|men auch: wie|der auf||neh|men 〈V. tr.; haterneut aufnehmen (4, 9, 11) ● ein Theaterstück \wiederaufnehmen; ein Strafverfahren \wiederaufnehmen; eine Lektüre \wiederaufnehmen

* * *

wie|der auf|neh|men, wie|der|auf|neh|men <st. V.; hat:
1. erneut aufnehmen (2):
die Arbeit w. a.;
ein Verfahren w. a. (Rechtsspr.; ein Wiederaufnahmeverfahren einleiten).
2. erneut in eine Organisation aufnehmen.
3. (Theater) (eine bereits abgesetzte Inszenierung) wieder in den Spielplan aufnehmen.

Universal-Lexikon. 2012.