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Weiberfastnacht
Wei|ber|fast|nacht 〈f.; -; unz.〉 = Altweiberfastnacht

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Wei|ber|fas|nacht, (häufiger:) Wei|ber|fast|nacht, die (landsch.):
Altweiberfastnacht.

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Weiberfastnacht,
 
Bezeichnung für den Frauen vorbehaltene Bräuche zur Fastnacht, entstanden aus den bis ins 14. Jahrhundert zurückreichenden Festmählern, die in verschiedenen Städten für die Frauen ratsfähiger Familien gegeben wurden. Später wurden in den Städten Weiberzechen mit Rügereden gegen oder Gericht über die Männer üblich, zum Teil geduldet, zum Teil gefördert. Aus dem 19. Jahrhundert sind Berichte über weinselige Sitzungen im Rathaus (zu dem Männer an diesem Tag keinen Zutritt hatten) überliefert. Heute ist besonders der »schmutzige Donnerstag« (Donnerstag vor Fastnacht) der Tag der Weiberfastnacht, an dem z. B. im Rheinland maskierte Frauen (»Möhnen«) den Männern Mütze oder Hut wegnehmen oder den Schlips abschneiden dürfen, um sie des Zeichens ihrer Männlichkeit zu berauben (zugleich Beginn des Straßenkarnevals); in einigen Regionen des Rheinlandes heischen sie um Gaben. In Köln erscheinen die Frauen am »Wiwerfastelovend« in Männerkleidung, trinken und verspotten mit derbsexuellen Reden die Männer. Jeder Mann, der ihnen gefällt, muss sich von ihnen »bützen« (küssen) lassen. In München tanzen die (Markt-)Frauen am Faschingsdienstag auf dem Viktualienmarkt; zum Tanz aufgeforderte Männer dürfen sich diesem nicht entziehen.

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Wei|ber|fas[t]|nacht, die (landsch.): Altweiberfas[t]nacht.

Universal-Lexikon. 2012.