wẹg||schlie|ßen 〈V. tr. 220; hat〉 in ein Fach od. einen Schrank einschließen; Sy wegsperren ● ich schloss meine Briefe, mein Geld weg
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wẹg|schlie|ßen <st. V.; hat:
das Geld, den Schmuck, die Pistole, den Schnaps w.
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wẹg|schlie|ßen <st. V.; hat: ↑einschließen (1 a), damit jmd. anderes nicht darankommen kann: das Geld, den Schmuck, die Pistole, den Schnaps w.; ... werden heute ... entsprechend den Wünschen McCarthys Bücher ausgemerzt: eingestampft, verbrannt, weggeschlossen (Dönhoff, Ära 179).
Universal-Lexikon. 2012.