Ver|kehrs|wert 〈m. 1〉 zu einem bestimmten Zeitpunkt erzielbarer Verkaufspreis
* * *
Ver|kehrs|wert, der (Wirtsch.):
Wert, den ein ↑ Gut (1), bes. ein Grundstück, im Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller Umstände hat.
* * *
Verkehrswert,
Steuerrecht: gemeiner Wert.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.