Ur|ab|stim|mung 〈f. 20〉
1. unmittelbare, nicht über Wahlmänner gehende Abstimmung
2. 〈schweiz.〉 schriftl. Umfrage in einem Verein
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Ur|ab|stim|mung, die; -, -en [eigtl. = unmittelbare, direkte Abstimmung]:
(in der Satzung verschiedener Organisationen vorgesehene) Abstimmung der Mitglieder zur Entscheidung grundsätzlicher Fragen, bes. Abstimmung von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern über Einleitung, Durchführung od. Beendigung eines Streiks.
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Ur|abstimmung,
geheime Abstimmung von Mitgliedern einer Gewerkschaft über einen geplanten Streik. Nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbunds, von denen die Einzelgewerkschaften aber abweichen können, müssen sich mindestens 75 % der abstimmenden Mitglieder für einen Streik aussprechen, damit dieser ausgerufen werden kann.
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Ur|ab|stim|mung, die; -, -en [eigtl. = unmittelbare, direkte Abstimmung]: (in der Satzung verschiedener Organisationen vorgesehene) Abstimmung der Mitglieder zur Entscheidung grundsätzlicher Fragen, bes. Abstimmung von gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern über Einleitung, Durchführung od. Beendigung eines Streiks: die Gewerkschaft fordert ihre Mitglieder auf, mit -en einen Arbeitskampf vorzubereiten (FAZ 9. 3. 99, 17).
Universal-Lexikon. 2012.