ụn|be|tei|ligt 〈Adj.〉
1. nicht beteiligt, ohne teilzunehmen
2. nicht interessiert
● er ging \unbeteiligt neben den anderen her ohne sich um sie zu kümmern, ohne zuzuhören; bei einer Sache \unbeteiligt sein
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ụn|be|tei|ligt [auch: …'ta̮i… ] <Adj.>:
1. innerlich nicht beteiligt, desinteressiert:
ein -er Zuschauer;
die meisten blieben [merkwürdig] u.;
u. dabeistehen.
2. sich nicht [als Mittäter] beteiligt habend:
er war an dem Mord u.;
<subst.:> man hatte einen Unbeteiligten verhaftet.
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ụn|be|tei|ligt [auch: - -'- -] <Adj.>: 1. innerlich nicht beteiligt, desinteressiert: ein -er Zuschauer; ... sagte er in seiner sachlichen und ein wenig -en Art (Apitz, Wölfe 29); Schon ... vor zweitausend Jahren hatte ein Arzt nicht anders ausgesehen ..., derselbe aufmerksame, genaue, zugleich -e Blick ... (Seghers, Transit 85); Ist Christus nicht geradezu schauerlich abwesend und u.? (Thielicke, Ich glaube 249); Arlecq gab sich u. (Fries, Weg 126); die meisten blieben [merkwürdig] u.; u. dabeistehen. 2. sich nicht [als Mittäter] beteiligt habend: er war an dem Mord u.; <subst.:> man hatte offensichtlich einen Unbeteiligten verhaftet.
Universal-Lexikon. 2012.