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Un|ter|mau|e|rung 〈f. 20; unz.〉
1. das Untermauern
2. stützende Mauern
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Un|ter|mau|e|rung, die; -, -en <Pl. selten>:
1. das Untermauern.
2.
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Un|ter|mau|e|rung, die; -, -en <Pl. selten>: 1. das Untermauern. 2. a) Mauerwerk, mit dem etw. untermauert (1) ist; b) Argumente, Untersuchungen usw., mit denen etw. untermauert (2) ist: die theoretische U. einer Grundsatzentscheidung; Zur U. seines Standpunktes hat er angeblich ein 50 000 Mark teures Rechtsgutachten bei einem Frankfurter Professor bestellt (Wirtschaftswoche 24, 1991, 159).
Universal-Lexikon. 2012.