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Tribun
Tri|bun 〈m.23 od. 16
1. von der Volksversammlung gewählter altröm. Beamter zum Schutz des Volkes gegen Willkür von Beamten (Volks\Tribun)
2. zweithöchster Offizier der röm. Legion (Militär\Tribun)
3. Volksführer
[zu lat. tribunus „Vorsteher eines Tribus“, eines Bezirks, urspr. eines der drei röm. Urstämme]

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Tri|bun, der; -s od. -en, -e[n] [lat. tribunus, zu: tribus, Tribus]:
1. Volkstribun.
2. zweithöchster Offizier einer altrömischen Legion.

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Tribun
 
[lateinisch tribunus, zu Tribus] der, -s und -en/-e(n), im antiken Rom Bezeichnung für Beamte und Offiziere. Der Ärartribun (tribunus aerari|i) war ursprünglich ein Beamter der Tribus, der den Soldaten den Sold (stipendium) auszahlte; im 1. Jahrhundert v. Chr. ein eigener, durch den Census bestimmter Stand, der zu den Geschworenengerichten herangezogen wurde; von Caesar abgeschafft. Der Militärtribun (tribunus militum) war einer der je sechs Stabsoffiziere einer Legion; Militärtribunen gab es auch bei den Prätorianern, den Vigiles, den Hilfstruppen und der Flotte. In der Kaiserzeit waren die Militärtribunen Anwärter auf die senatorische oder ritterliche Ämterlaufbahn. Der Konsulartribun (tribunus militum consulari potestate) war im 5./4. Jahrhundert v. Chr. Mitglied eines Kollegiums mit konsularischen Befugnissen. Der Volkstribun (tribunus plebis) war ein Sonderbeamter zum Schutz der Plebs gegen die Willkür patrizischer Magistrate, seit dem Abschluss des Ständekampfes 287 v. Chr. selbst Magistrat. Jeder der von der Plebs - zuerst von den Volksversammlungen, den Concilia Plebis, dann von den Tributkomitien - auf ein Jahr gewählten zehn Volkstribunen war unverletzlich (sakrosankt), hatte das Recht, die Plebs zu Volksversammlungen einzuberufen, sowie ein Vetorecht (ius intercessionis) gegen jede Amtshandlung eines Kollegen oder eines anderen Magistrats oder gegen Volks- und Senatsbeschlüsse, sofern diese den Interessen der Plebs zuwiderliefen. Seit dem 3. Jahrhundert v. Chr. konnten die Volkstribunen den Senat zusammenrufen, seit 149 v. Chr. hatten sie nach Ablauf der Amtszeit Anspruch auf Aufnahme in den Senat. Seit Augustus übernahmen die Kaiser, ohne selbst Volkstribunen zu sein, deren Vollmachten und Vorrechte (Tribunicia Potestas, tribunizische Amtsgewalt); die Zählung der Jahre der Tribunicia Potestas entsprach den Regierungsjahren des Kaisers. - Im Mittelalter trat Cola di Rienzo als Volkstribun auf, wie man auch später revolutionäre Volksführer so bezeichnete.
 
Literatur:
 
J. Bleicken: Das Volkstribunat der klass. Rep. (21968).
 

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Tri|bun, der; -s od. -en, -e[n] [lat. tribunus, zu: tribus, ↑Tribus]: 1. Volkstribun. 2. zweithöchster Offizier einer altrömischen Legion.

Universal-Lexikon. 2012.