Ther|mo|lu|mi|nes|zẹnz 〈f. 20〉 beim Erwärmen von Mineralien, Kristallen u. Halbleitern über eine bestimmte Temperatur hinaus beobachtbares Leuchten, wichtiges Verfahren der Altersbestimmung in der Archäologie u. bei der Prüfung von Kunstwerken
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Thẹr|mo|lu|mi|nes|zenz [↑ Lumineszenz] beim Erwärmen von Mineralien, Halbleitern, Isolatoren, erstarrten Lsgm. ggf. beobachtbare Lumineszenzerscheinungen, die darauf zurückzuführen sind, dass in den Stoffen durch vorausgegangene chem. Reaktionen oder Strahlungseinwirkung erzeugte Anregungs- in Grundzustände zurückkehren (Thermochemilumineszenz, Chemithermolumineszenz) bzw. Gitterstörungen bei Temp. > 200 °C »ausheilen«, indem Elektronen u. Defektelektronen rekombinieren u. die dabei frei werdende Energie als Rekombinationsleuchten abgestrahlt wird (Radiothermolumineszeuz).
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Thermolumineszẹnz,
allgemeine Bezeichnung für Erscheinungen der Lumineszenz, die durch Zufuhr thermischer Energie ausgelöst oder verstärkt werden, im engeren Sinn Bezeichnung für die Form der Lumineszenz, die an einem festen Stoff beobachtet wird, dessen Temperatur in definierter Weise stetig erhöht wird (angewendet z. B. bei der Thermolumineszenzmethode und bei Thermolumineszenzdosimetern). Thermolumineszenz tritt auf, wenn ein Stoff nicht nur Leuchtzentren (Leuchtstoffe), sondern auch Haftstellen (englisch traps) hat, in denen Elektronen oder Defektelektronen (Löcher) eingefangen werden können (oft für lange Zeit). Durch die Zufuhr thermischer Energie werden die Bindungen an die Haftstellen gelöst, und die Elektronen und Defektelektronen können unter Energiefreisetzung rekombinieren. Findet diese Rekombination nahe genug bei einem Rekombinationszentrum statt, wird dieses durch die freigesetzte Energie zur Lumineszenz angeregt.
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Universal-Lexikon. 2012.