Te|le|fon|seel|sor|ge 〈f. 19; unz.〉 Form der Seelsorge durch ein Telefongespräch, wobei den anonym bleibenden Anrufern geistl. Beratung in allen Lebensbereichen zuteil wird
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Te|le|fon|seel|sor|ge, die; -, -n:
überkonfessionelle Einrichtung, die Menschen, die Hilfe, Rat od. Zuspruch suchen, die Möglichkeit gibt, telefonisch u. auch anonym ein seelsorgerliches Gespräch zu führen.
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I Telefonseelsorge,
Form der Seelsorge, die Menschen (in Notsituationen) die Möglichkeit bietet, sich anonym über das Telefon von geschulten Mitarbeitern beraten und gegebenenfalls seelsorgerisch begleiten zu lassen. In Deutschland gibt es (2000) über 100 Telefonseelsorgestellen, unterhalten von verschiedenen kirchlichen Trägern, in der Regel ganztägig besetzt und seit 1997 bundesweit einheitlich über standardisierte Rufnummern (0800-111 0 111 und 0800-222 0 222) zu erreichen (2000: über 2 Mio. Anrufe). Die ersten Telefonseelsorgestellen wurden 1956 und 1957 in Kassel, Berlin und Frankfurt am Main eröffnet.
Hb. der T., hg. v. J. Wieners (1995);
K.-P. Jörns: T. - Nachtgesicht der Kirche (21995).
II
Telefonseelsorge,
psychosoziale Einrichtung, die es Menschen in Lebenskrisen ermöglichen soll, anonym und zu jeder Tages- und Nachtzeit mit einem anderen Menschen ein helfendes Gespräch zu führen. Die meist von öffentlichen oder kirchlichen Institutionen wahrgenommene telefonische Beratung erfolgt in der Regel durch ehrenamtlich tätige, zuvor speziell geschulte Mitarbeiter.
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Te|le|fon|seel|sor|ge, die: überkonfessionelle Einrichtung, die Menschen, die Hilfe, Rat od. Zuspruch suchen, die Möglichkeit gibt, anonym ein seelsorgerliches Gespräch zu führen.
Universal-Lexikon. 2012.