Streif|band|de|pot 〈[-po:] n. 15〉 Sonder-, Einzelaufbewahrungsort eines bestimmten Wertpapiers auf der Bank; Ggs Sammeldepot
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Streif|band|de|pot, das (Bankw.): ↑Depot (1 b), in dem Wertpapiere einzelner Besitzer gesondert (u. meist in Streifbändern) als individuelles Eigentum aufbewahrt werden.