Streich|quin|tett 〈n. 11; Mus.〉
1. Musikstück für fünf Streichinstrumente (mit einer Bratsche od. einem Cello mehr als beim Streichquartett od. mit Kontrabass)
2. die Spieler dieser Instrumente
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Streich|quin|tett, das:
a) mit zwei Geigen, einer Bratsche u. einem Cello sowie einer weiteren Bratsche od. einem weiteren Cello besetztes ↑ Quintett (b);
b) Komposition für ein Streichquintett (a).
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Universal-Lexikon. 2012.