Stịmm|ga|bel 〈f. 21; Mus.〉 gabelförmiger, zweizinkiger Stahlstab, der durch Anschlagen in Schwingungen versetzt wird u. einen bestimmten Ton, meist den Kammerton, angibt; Sy Diapason (2)
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Stịmm|ga|bel, die (Musik):
mit Griff versehener Gegenstand aus Stahl in länglicher U-Form, mit dem man durch ↑ Anschlagen (5 b) eine bestimmte Tonhöhe, bes. die des Kammertons, erzeugen kann.
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Stimmgabel,
akustisches Gerät zur Bestimmung einer Tonhöhe, speziell des Kammertons. Die Stimmgabel hat die Form einer Gabel mit zwei Zinken, die ein längliches U bilden. Beim Anschlag schwingen die Zinken gegensinnig und ergeben einen klaren, obertonarmen Ton. Die Tonhöhe hängt von der schwingenden Länge und Masse der Zinken ab (geforderte Genauigkeit ± 0,5 Hz). Zur Tonverstärkung sind manche Stimmgabeln auf Resonanzkästen befestigt; das Material ist meist ungehärteter, temperaturbeständiger Stahl. Erfunden wurde die Stimmgabel vermutlich 1711 von dem englischen Musiker John Shore (* um 1662, ✝ 1752).
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Stịmm|ga|bel, die (Musik): mit Griff versehener Gegenstand aus Stahl in länglicher U-Form, mit dem man durch Anschlagen (5 b) eine bestimmte Tonhöhe, bes. die des Kammertons, erzeugen kann.
Universal-Lexikon. 2012.