stịll|schwei|gend 〈Adj.〉
1. ohne zu sprechen, schweigend
2. ohne zuvor abgesprochen, besprochen worden zu sein
● \stillschweigende Übereinkunft; er nahm ihren Vorwurf \stillschweigend hin; in \stillschweigendem Einverständnis
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stịll|schwei|gend <Adj.>:
a) ohne ein Wort zu sagen:
etw. s. hinnehmen;
b) ohne förmliche, offizielle Abmachung; ohne dass darüber geredet worden wäre:
eine -e Übereinkunft;
etw. s. zu den Akten legen.
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stịll|schwei|gend <Adj.>: a) ohne ein Wort zu sagen: etw. s. hinnehmen; Sie möchten, dass ich s. verschwinde (Kemelman [Übers.], Dienstag 32); b) ohne förmliche, offizielle Abmachung; ohne dass darüber geredet worden wäre: eine -e Übereinkunft, Voraussetzung; Ein solches -es Einverständnis ... (Rolf Schneider, November 131); das Projekt wurde s. eingestellt; etw. s. zu den Akten legen.
Universal-Lexikon. 2012.