Sprach|re|ge|lung 〈f. 20〉 von offizieller od. staatlicher Seite vorgegebene Formulierung eines bestimmten Sachverhalts in der Öffentlichkeit
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einer [offiziellen] Weisung od. Empfehlung entsprechende Formulierung, Darstellung eines bestimmten Sachverhalts in der Öffentlichkeit.
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Sprachregelung,
die Weisung oder Empfehlung, einen bestimmten Sachverhalt (besonders im amtlichen Sprachgebrauch) nur auf eine bestimmte Weise zu nennen oder zu formulieren; auch eine von interessierter Stelle vorgegebene oder erwünschte Norm zur einseitigen Darstellung von Sachverhalten und Entwicklungen; Mittel indirekter Zensur und Beeinflussung.
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Sprach|re|ge|lung, (selten:) Sprach|reg|lung, die (Politik): einer [offiziellen] Weisung od. Empfehlung entsprechende Formulierung, Darstellung eines bestimmten Sachverhalts in der Öffentlichkeit: ... den arabischen Wunsch nach Waffen zu erfüllen, als „Beitrag zur Stabilisierung der Region“, wie die S. heißt (Spiegel 18, 1981, 25); nach der offiziellen S. ist er auf eigenen Wunsch, aus gesundheitlichen Gründen ausgeschieden.
Universal-Lexikon. 2012.