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Sheriff
She|riff 〈[ʃɛ̣rıf] m. 6; in Großbritannien u. den USA〉 höchster Vollzugsbeamter in einer Grafschaft, in den USA auch mit richterl. Befugnissen [<engl. sheriff „Landrat, Bezirksdirektor, Polizeichef“ <arab. sharif „Nachkomme des Propheten Mohammed“]

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She|riff ['ʃɛrɪf ], der; -s, -s [engl. sheriff < aengl. scīrgerēfa = Grafschaftsvogt]:
1. hoher Verwaltungsbeamter in einer englischen od. irischen Grafschaft.
2. oberster, auf Zeit gewählter Vollzugsbeamter einer US-amerikanischen Stadt mit begrenzten richterlichen Befugnissen.

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Sheriff
 
['ʃerɪf; englisch, von altenglisch scīrgerēfa »Grafschaftsvogt«] der, -s/-s, in England ursprünglich hoher königlicher Beamter mit richterlichen und administrativen Funktionen, der im Mittelalter den Earl verdrängte und höchster Richter und Verwaltungsbeamter einer Grafschaft wurde. Heute ist der Sheriff in England und Nordirland Verwaltungsbeamter einer County sowie Exekutivorgan der hohen Gerichte; er treibt fällige Abgaben und Bußen ein, lädt die Geschworenen und ist für den sicheren Gewahrsam von Gefangenen verantwortlich; ferner ist er als Wahlkommissar für die Organisation der Unterhauswahlen in seinem Bezirk verantwortlich. In Schottland ist der Sheriff Zivilrichter mit fest umschriebener Zuständigkeit. - In den USA ist der Sheriff der oberste auf Zeit gewählte Vollzugsbeamte eines Verwaltungsbezirks (County) mit polizeilichen und begrenzten richterlichen Aufgaben.
 

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She|riff ['ʃɛrɪf], der; -s, -s [engl. sheriff < aengl. scīrgerēfa = Grafschaftsvogt]: 1. hoher Verwaltungsbeamter in einer englischen od. irischen Grafschaft. 2. oberster, auf Zeit gewählter Vollzugsbeamter einer US-amerikanischen Stadt mit begrenzten richterlichen Befugnissen.

Universal-Lexikon. 2012.