Sei|le|rei 〈f. 18〉
I 〈unz.〉 Herstellung von Seilen
II 〈zählb.〉 Werkstatt eines Seilers
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Sei|le|rei, die; -, -en:
1. <o. Pl.> Herstellung von Seilen.
2. Betrieb eines Seilers.
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Seilerei,
die Herstellung von Seilerwaren aus Fasern. Durch Zusammendrehen (Litzenaustreiben) mehrerer Fäden entsteht die Litze (Duchte): Drei oder vier Litzen werden zum Seil zusammengedreht (Seilschlagen). Drei Seile werden als »Kardeelen« durch Linksschlagen (sehr selten) im »Kabelschlag«, durch Rechtsschlagen im »Trossenschlag«, vier Seile im »Wantschlag« vereinigt. Aus acht Litzen kann ein Quadratseil geflochten werden. - Zur manuellen Seilerei dient die Seiler- oder Reeperbahn: Seile stärkeren Durchmessers werden durch »Austreiben« auf der Bahn (300 m lang für 220 m Seillänge) hergestellt. Hierzu werden die Garne von ihren Spulen durch konzentrisch angeordnete Lochreihen der Loch- oder Registerplatte hindurchgezogen, gemeinsam durch eine konische Büchse gepresst und durch den sich drehenden Verseilhaken des auf Schienen ausfahrenden »Austreibwagens« zur Litze zusammengedreht. Drei oder vier derartig hergestellte Litzen werden auf derselben Bahn zum Seil geschlagen. Für größere Seillängen gängiger Seilarten werden Litzen- und Schlagmaschinen verwendet. - Abgepasste Seillängen mit nicht ausfransenden Enden lassen sich am besten durch Handarbeit herstellen. Die Enden von Chemiefaserseilen können gegen Ausfransen verschweißt werden.
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Sei|le|rei, die; -, -en: 1. <o. Pl.> Herstellung von Seilen. 2. Betrieb eines Seilers.
Universal-Lexikon. 2012.