Se|dis|va|kạnz 〈[ -va-] f. 20〉 Zeitraum, während dessen der päpstliche od. ein bischöfliche Stuhl nicht besetzt ist [<lat. sedes „Sitz“ + vacare „leer sein“]
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Zeitraum, während dessen das Amt des Papstes od. eines Bischofs unbesetzt ist.
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Sedisvakạnz
[zu lateinisch sedes, sedis »Stuhl«], katholische Kirche: der Zeitraum, während dessen der päpstliche oder ein bischöflicher Stuhl nicht besetzt ist und die Jurisdiktion ruht. Für die Zeit der Sedisvakanz eines bischöflichen Stuhles ist vom Konsultorenkollegium (in Deutschland vom Domkapitel) ein Diözesanadministrator als interimistischer Leiter der Diözese zu wählen. Bei Sedisvakanz des päpstlichen Stuhles fällt dem Camerlengo die zwischenzeitliche Verwaltung (jedoch ohne Jurisdiktionsgewalt) zu.
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Universal-Lexikon. 2012.