Sand|wich|bau|wei|se 〈[sæ̣ndwıtʃ-] f. 19; unz.〉 Bauweise, bes. im Flugzeugbau, bei der Platten verschiedener Stärke u. aus verschiedenem Material zusammengefügt werden
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Sand|wich|bau|wei|se, die:
Leichtbauweise (besonders bei Flugzeugen), bei der zwei Deckbleche od. -platten, zwischen denen sich Füllstoffe befinden, verklebt od. durch Löten verbunden werden:
das Teil ist in S. ausgeführt.
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Sandwichbauweise
['zɛntvɪtʃ-], Schichtverbundbauweise im Leichtbau (besonders Boots-, Flugzeug-, Satellitenbau) und in der Bautechnik; die Sandwichplatten (eben oder gewölbt) bestehen aus zwei kraftaufnehmenden Deckschichten aus glasfaserverstärktem Kunststoff, Metall oder Holz, die mit einem zwischenliegenden Stützkern aus einem Werkstoff geringer Dichte (Hartschaumstoff, Balsaholz, metallischer oder nichtmetallischer Wabenwerkstoff) verklebt oder verlötet sind und als tragende oder nicht tragende Elemente einer Schalenkonstruktion dienen. Die Sandwichbauweise gewährleistet eine gute Wärme- und Schallisolierung, große Formsteifigkeit sowie ein geringes Gewicht der Konstruktion.
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Sand|wich|bau|wei|se, die <o. Pl.>: Leichtbauweise (besonders bei Flugzeugen), bei der zwei Deckbleche od. -platten, zwischen denen sich Füllstoffe befinden, verklebt od. durch Löten verbunden werden: das Teil ist in S. ausgeführt.
Universal-Lexikon. 2012.