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Reigen
Rei|gen 〈m. 4; Mus.〉 oV Reihen1; Sy Reigentanz
1. 〈seit dem 10. Jh.〉 gesprungener bäuerl. Rundtanz
2. 〈allg.〉 Rundtanz, Tanz im Kreis
● den \Reigen eröffnen 〈fig.〉 den Anfang machen; den \Reigen beschließen 〈fig.〉 als Letzter an die Reihe kommen [<mhd. rei(g)e <afrz. raie „Tanz“]

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Rei|gen, der; -s, - [älter: Reihen, mhd. rei(g)e < afrz. raie = Tanz, H. u.] (früher):
von Gesang begleiteter [Rund]tanz, bei dem eine größere Zahl von Tänzerinnen u. Tänzern [paarweise] einem Vortänzer u. Vorsänger schreitend od. hüpfend folgt:
einen R. tanzen, aufführen;
das Brautpaar eröffnete den R., führte den R. an;
Ü ein bunter R. (eine bunte Folge) von Melodien;
den R. eröffnen (den Anfang mit etw. machen);
den R. beschließen (bei etw. der/die Letzte sein).

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I
Reigen
 
[mittelhochdeutsch rei(g)e, von altfranzösisch raie »Tanz«], Reihen, Gruppentanz, ursprünglich begleitet von Gesang, zum Teil mit Rufen angefeuert und durch einen Vortänzer angeführt, in der Form eines geschlossenen oder offenen Kreises, einer Kette oder als Schlängel-, Lauben- und Brückenreigen. Der Reigen ist wohl eine der ältesten Tanzformen überhaupt (Kulttänze). Er war v. a. ein Tanz des Volkes (Springtänze). Reigen haben sich zum Teil bis heute in Brauchtumstänzen, in Tanzspielen (Polonaise) und im Kinderspiel erhalten oder sind auch wieder belebt worden (Jugendvolkstanzbewegung).
 
II
Reigen,
 
Komödie von A. Schnitzler, Erstausgabe (Privatdruck) 1900, Buchausgabe 1903; Teiluraufführung 1903 in München, Uraufführung des Gesamtwerks 1920 am Kleinen Schauspielhaus Berlin.
 

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Rei|gen, der; -s, - [älter: Reihen, mhd. rei(g)e < afrz. raie = Tanz, H. u.] (früher): von Gesang begleiteter [Rund]tanz, bei dem eine größere Zahl von Tänzern [paarweise] einem Vortänzer u. Vorsänger schreitend od. hüpfend folgt: einen R. tanzen, aufführen; das Brautpaar eröffnete den R., führte den R. an; Ü ein gespenstischer R. von gefallenen Soldaten; ein bunter R. (eine bunte Folge) von Melodien; ... ging der R. der Pressekonferenzen (gingen die Pressekonferenzen unaufhörlich) ... weiter (Augsburger Allgemeine 22./23. 4. 78, 14); *den R. eröffnen (den Anfang mit etw. machen): der Oberst ..., der den R. der Leihwagenprozesse eröffnete (Dönhoff, Ära 38); den R. beschließen (bei etw. der/die Letzte sein).

Universal-Lexikon. 2012.