Rẹchts|fin|dung 〈f. 20〉 das Finden einer dem geltenden Recht gemäßen Entscheidung
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Rẹchts|fin|dung, die <o. Pl.> (Rechtsspr.):
Findung des dem geltenden Recht Gemäßen (bei gerichtlichen bzw. behördlichen Entscheidungen).
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Rechtsfindung,
nach Klärung des streitigen Sachverhalts die (dem Richter vorbehaltene) Tätigkeit, den anzuwendenden Rechtssatz zu erkennen (Kognition) und durch Anwenden auf den konkreten Sachverhalt zur Einzelfallentscheidung zu bringen (Subsumtion). Mittel der Rechtsfindung sind, wenn das geschriebene Recht und das Gewohnheitsrecht lückenhaft oder nicht zweifelsfrei sind, v. a. Auslegung und Analogie.
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Rẹchts|fin|dung, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Findung des dem geltenden Recht Gemäßen (bei gerichtlichen bzw. behördlichen Entscheidungen).
Universal-Lexikon. 2012.