Plan|stel|le 〈f. 19; im öffentl. Dienst〉 im Haushaltsplan vorgesehene Arbeitsstelle
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Plan|stel|le, die:
im Haushaltsplan fest ausgewiesene Stelle im öffentlichen Dienst.
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Plan|stel|le, die: im Haushaltsplan fest ausgewiesene Stelle im öffentlichen Dienst: Bundesmittel, damit das Archiv mir eine P. einrichten kann (Henscheid, Madonna 467); Außerdem ... gebe es sowieso keine freie P. (Spiegel 5, 1978, 54); es ist kaum wahrscheinlich, dass sie je eine P. als Geschichtslehrerin bekommt (Tikkanen [Übers.], Mann 122).
Universal-Lexikon. 2012.