Par|ti|ku|la|rịs|mus 〈m.; -; unz.〉
1. Bestrebung (kleiner Länder), die eigenen Interessen gegenüber dem Ganzen durchzusetzen
2. = Vielstaaterei
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Par|ti|ku|la|rịs|mus, der; - (meist abwertend):
Streben staatlicher Teilgebiete, ihre besonderen Interessen gegen allgemeine Interessen durchzusetzen.
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Partikularịsmus
der, -, meist abwertend verwendeter politischer Begriff, bezeichnet Bestrebungen zur Durchsetzung politischer, wirtschaftlicher und/oder kultureller Sonderinteressen eines Teilgebietes im Sinne staatsrechtlicher Eigenständigkeit. Im Extremfall erwachsen aus dem Partikularismus Bemühungen zur völligen Lösung aus der bestehenden Gemeinschaft (Separatismus). Die Grenzen des Partikularismus zum Föderalismus (innerhalb eines Bundesstaates) und zum Regionalismus (innerhalb eines Einheitsstaates) sind fließend.
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Universal-Lexikon. 2012.