Akademik

einwenden
beeinspruchen (österr.); Einspruch einlegen; Einwand erheben; Einwendung machen; Einspruch erheben (gegen)

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ein|wen|den ['ai̮nvɛndn̩], wandte/wendete ein, eingewandt/eingewendet <tr.; hat:
einen Einwand gegen jmdn., etwas vorbringen:
gegen diesen Vorschlag habe ich nichts einzuwenden.
Syn.: entgegenhalten, entgegnen, erwidern, kontern.

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ein||wen|den 〈V. tr. 278; hat〉 etwas gegen eine Sache \einwenden einen Einwand gegen eine S. erheben, einen Gegengrund vorbringen, einer S. widersprechen ● ich habe nichts, eine ganze Menge dagegen einzuwenden

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ein|wen|den <unr. V.; wandte/wendete ein, hat eingewandt/eingewendet>:
als Einwand gegen jmdn., etw. vorbringen:
dagegen ließe sich viel, manches e.;
er wendete ein, dass er die Aktion für unzulässig halte;
dagegen ist nichts einzuwenden (ugs.; das ist völlig in Ordnung);
ich hätte jetzt nichts gegen eine Tasse Kaffee einzuwenden (ugs.; würde jetzt gerne eine Tasse Kaffee trinken).

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ein|wen|den <unr. V.; wandte/wendete ein, hat eingewandt/eingewendet>: als Einwand gegen jmdn., etw. vorbringen: dagegen ließe sich viel, manches e.; er wendete ein, dass er die Aktion für unzulässig halte; dagegen ist nichts einzuwenden (ugs.; das ist völlig in Ordnung)!; ich hätte jetzt nichts gegen eine Tasse Kaffee einzuwenden (ugs.; würde jetzt gerne eine Tasse Kaffee trinken); „Ich muss Ihnen e.“, bemerkte Diotima, „dass das eine trostlose und unwürdige Auffassung von Gefühlen wäre ...“ (Musil, Mann 473).

Universal-Lexikon. 2012.