Akademik

abträglich
auflaufen lassen; reinlegen; Verlust zufügen; zufügen; Schaden zufügen; schädigen; nachteilig; schädlich

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ab|träg|lich ['aptrɛ:klɪç] <Adj.>:
nachteilig, schädlich /Ggs. zuträglich/: diese Äußerung war ihrem Ansehen abträglich; das der Haut abträgliche Sonnenlicht.
Syn.: negativ, schlecht, schlimm, übel, ungünstig, ungut.

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ạb|träg|lich 〈Adj.〉 schädlich ● das ist ihrem Ruf \abträglich

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ạb|träg|lich <Adj.>:
nachteilig, schädlich:
eine -e Bemerkung, Äußerung;
das direkte Sonnenlicht ist dem empfindlichen Stoff a.

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ạb|träg|lich <Adj.>: nachteilig, schädlich: eine -e Bemerkung, Äußerung; diese seiner eigenen Zufriedenheit nur -e Neigung (Th. Mann, Joseph 83); a. ist es, wenn ... vergessen wird, mit welchem Untersuchungsziel eine Frage in den Fragebogen überhaupt eingesetzt wurde (Noelle, Umfragen 214); Es ist nicht a. gemeint ..., wenn (Presse 7. 6. 84, VIII); das direkte Sonnenlicht war jedem Riechstoff a. (schadete ihm; Süskind, Parfum 78).

Universal-Lexikon. 2012.