Akademik

Nutznießung
Nụtz|nie|ßung 〈f. 20; unz.〉 auf familienrechtl. Verhältnissen beruhendes Recht zur Nutzung fremden Vermögens

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Nụtz|nie|ßung, die; -, -en:
1. (geh.) das Nutznießen.
2. <o. Pl.> (Rechtsspr.) Nießbrauch.

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Nutznießung,
 
besonders im schweizerischen Recht Bezeichnung für Nießbrauch.
 

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Nụtz|nie|ßung, die; -, -en: 1. (geh.) das Nutznießen: Deshalb müssen wir unsere Mitsprache bei Einsatz und N. der Atomreaktoren und Computer, der Unterhaltungsmittel, der Lasertechnik usw. wahren und ... weiter ausbauen (Delius, Siemens-Welt 42). 2. <o. Pl.> (Rechtsspr.) Nießbrauch.

Universal-Lexikon. 2012.