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Nüchternheit
Nụ̈ch|tern|heit 〈f. 20; unz.〉 nüchternes Wesen, nüchterne Beschaffenheit

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Nụ̈ch|tern|heit, die; - [spätmhd. nuchternheit]:
1.↑ nüchterner (1, 2) Zustand.
2.↑ nüchterne (3) Art.

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Nüchternheit
 
[zu althochdeutsch nuohturn, von lateinisch nocturnus »nächtlich«, ursprünglich »vor dem Frühgottesdienst noch nichts gegessen habend«],
 
 1) katholisches Kirchenrecht: eucharịstische Nüchternheit, die völlige Enthaltung von Speise und Trank vor der Feier der Messe beziehungsweise dem Empfang der Kommunion. Bereits im 4. Jahrhundert bezeugt, war die eucharistische Nüchternheit bis ins 20. Jahrhundert von Mitternacht an vorgeschrieben. Seither durch päpstliche Bestimmungen mehrfach gemildert, ist die Nüchternheit seit 1964 nur noch eine Stunde vor der Kommunion vorgeschrieben, ausgenommen dabei natürliches Wasser und Medizin; für Kranke, Alte und deren Pflegepersonal gelten keine Beschränkungen.
 
 2) Medizin: Stoffwechsellage bei ungefülltem Magen als Voraussetzung für bestimmte Laboruntersuchungen von Blut oder Magensaft (Nüchternwert), auch vor Operationen oder Röntgenuntersuchungen von Magen und Zwölffingerdarm.

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Nụ̈ch|tern|heit, die; - [spätmhd. nuchternheit]: 1. nüchterner (1, 2) Zustand. 2. nüchterne (3) Art.

Universal-Lexikon. 2012.