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Ur|he|ber ['u:ɐ̯he:bɐ], der; -s, -, Ur|he|be|rin ['u:ɐ̯he:bərɪn], die; -, -nen:a) Person, die etwas Bestimmtes bewirkt oder veranlasst hat:
die Urheber des Staatsstreichs wurden verhaftet; sie wird als Urheberin des Sprengstoffanschlags angeklagt.
b) Schöpfer eines Werkes der Literatur, Musik od. bildenden Kunst; Autor:
der Urheber hat das Recht, sein Werk zu vervielfältigen.
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Ur|he|ber 〈m. 3〉
1. Veranlasser, für eine Tat Verantwortlicher, Initiator
2. Schöpfer, Verfasser (eines Musik-, Schriftstückes od. sonstigen Kunstwerkes)
● wer ist der geistige \Urheber dieser Aktion?
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Ur|he|ber , der; -s, - [unter Einfluss von lat. auctor ↑ (Autor) zu mhd. urhap, ahd. urhab = Anfang, Ursache, Ursprung]:
a) derjenige, der etw. bewirkt od. veranlasst hat:
die U. des Staatsstreichs wurden verhaftet;
er wurde zum geistigen U. einer neuen Kunstrichtung;
b) (bes. Rechtsspr.) Schöpfer eines Werkes der Literatur, Musik od. bildenden Kunst; Autor.
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Ur|he|ber, der; -s, - [unter Einfluss von lat. auctor (↑Autor) zu mhd. urhap, ahd. urhab = Anfang, Ursache, Ursprung]: a) derjenige, der etw. bewirkt od. veranlasst hat: Drei als mutmaßliche U. des Sprengstoffanschlags ... verdächtige Männer sind von der Polizei festgenommen worden (Saarbr. Zeitung 12./13. 7. 80, 1); die U. (Initiatoren) des Staatsstreichs wurden verhaftet; er wurde zum geistigen U. einer neuen Kunstrichtung; b) (bes. Rechtsspr.) Schöpfer eines Werkes der Literatur, Musik od. bildenden Kunst; Autor.
Universal-Lexikon. 2012.