Nạcht|wa|che 〈f. 19〉
1. 〈früher〉 einer der Zeitabschnitte, in die die Nacht eingeteilt war, urspr. für den Wechsel der Wachtposten beim Heer, dann auch im zivilen Leben
2. nächtl. Polizeistreife
3. Nachtdienst, Wachtdienst während der Nacht (z. B. im Krankenhaus)
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Nạcht|wa|che, die:
1. Nachtdienst, bei dem Wache gehalten werden muss; Wachdienst während der Nacht.
2. jmd., der Nachtwache (1) hat, hält.
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Nachtwache,
im 19. Jahrhundert entstandene Bezeichnung für das bekannteste Werk Rembrandts, das 1642 gemalte Schützenstück »Kompagnie des Kapitäns Frans Banning Cocq« (Amsterdam, Rijksmuseum). Das Bild wurde 1715 erheblich beschnitten und war wiederholt Ziel von Anschlägen.
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Nạcht|wa|che, die: 1. Nachtdienst, bei dem Wache gehalten werden muss; Wachdienst während der Nacht: bei einem Schwerkranken N. halten; der Soldat ist auf N. 2. jmd., der ↑Nachtwache (1) hat, hält: die -n lösen sich ab.
Universal-Lexikon. 2012.