nach||sit|zen 〈V. intr. 242; hat〉 in der Schule zur Strafe länger dableiben müssen; Sy nachbleiben (3) ● er musste in der sechsten Stunde \nachsitzen
* * *
nach|sit|zen <unr. V.; hat; südd., österr., schweiz. auch: ist; meist in Verbindung mit »müssen«>:
zur Strafe außerhalb des Unterrichts noch in der Schule bleiben:
er war frech gewesen und musste n.;
Ü nach dem Urteil des Verfassungsgerichts muss das Parlament n. und das Gesetz neu formulieren.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.