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ein||bin|den 〈V. tr. 111; hat〉
1. in etwas hineinbinden
3. mit Binden, Tüchern usw. einwickeln
● die verletzte Hand \einbinden; Bücher in Leinen, Leder \einbinden lassen; ein Brauch ist in die Tradition eingebunden; eine Zusicherung, Vergünstigung in einen Vertrag \einbinden
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ein|bin|den <st. V.; hat:
1. (Geheftetes, Druckbogen) mit einem Einband versehen, binden:
ein Werk in rotes/(seltener:) rotem Leder e.;
ein grün eingebundenes Buch.
2.
a) in etw. binden, bindend einhüllen:
ein Verletzter mit eingebundenem Arm (der den Arm in der Binde trägt);
b) durch feste [Ver]bindung einbeziehen, einfügen:
ein Gebiet ins Verkehrsnetz e.;
Ü in seine Pflichten, in die Verantwortung eingebunden sein.
3. [eigtl. = dem Täufling ein (Geld)geschenk unter das Wickelband einbinden] (schweiz.) ein Taufpatengeschenk machen.
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ein|bin|den <st. V.; hat [3: eigtl. = dem Täufling ein (Geld)geschenk unter das Wickelband einbinden]: 1. (Geheftetes, Druckbogen) mit einem Einband versehen, binden: ein Werk in rotes/(seltener:) rotem Leder e.; ein grün eingebundenes Buch. 2. a) in etw. binden, bindend einhüllen: Obstbäume zum Schutz gegen Frost in Stroh e.; ein Verletzter mit eingebundenem Arm (der den Arm in der Binde trägt); b) durch feste [Ver]bindung einbeziehen, einfügen: ein Gebiet ins Verkehrsnetz e.; Stark eingebunden war ich auch in die Familie meiner Mutter (Jaekel, Ghetto 35); Ü in seine Pflichten, in die Verantwortung eingebunden sein; Ich bin natürlich zwangsläufig mit diesem Amt auch eingebunden in Sachzwänge (Spiegel 29, 1974, 28). 3. (schweiz.) ein Taufpatengeschenk machen. ∙ 4. ↑auftragen (3): Ich habe es einem von meinen Freunden daselbst heilig eingebunden, mir sogleich Nachricht davon zu geben (Lessing, Der junge Gelehrte III, 15).
Universal-Lexikon. 2012.