Akademik

einbinden
pastieren; einarbeiten; einfügen; einbauen

* * *

ein||bin|den 〈V. tr. 111; hat
1. in etwas hineinbinden
2. mit Deckel u. Rücken (Einband) versehen (Buch)
3. mit Binden, Tüchern usw. einwickeln
4. 〈fig.〉 jmdn. od. etwas (in etwas) \einbinden (in etwas) einbeziehen, einfügen, integrieren
● die verletzte Hand \einbinden; Bücher in Leinen, Leder \einbinden lassen; ein Brauch ist in die Tradition eingebunden; eine Zusicherung, Vergünstigung in einen Vertrag \einbinden

* * *

ein|bin|den <st. V.; hat:
1. (Geheftetes, Druckbogen) mit einem Einband versehen, binden:
ein Werk in rotes/(seltener:) rotem Leder e.;
ein grün eingebundenes Buch.
2.
a) in etw. binden, bindend einhüllen:
ein Verletzter mit eingebundenem Arm (der den Arm in der Binde trägt);
b) durch feste [Ver]bindung einbeziehen, einfügen:
ein Gebiet ins Verkehrsnetz e.;
Ü in seine Pflichten, in die Verantwortung eingebunden sein.
3. [eigtl. = dem Täufling ein (Geld)geschenk unter das Wickelband einbinden] (schweiz.) ein Taufpatengeschenk machen.

* * *

ein|bin|den <st. V.; hat [3: eigtl. = dem Täufling ein (Geld)geschenk unter das Wickelband einbinden]: 1. (Geheftetes, Druckbogen) mit einem Einband versehen, binden: ein Werk in rotes/(seltener:) rotem Leder e.; ein grün eingebundenes Buch. 2. a) in etw. binden, bindend einhüllen: Obstbäume zum Schutz gegen Frost in Stroh e.; ein Verletzter mit eingebundenem Arm (der den Arm in der Binde trägt); b) durch feste [Ver]bindung einbeziehen, einfügen: ein Gebiet ins Verkehrsnetz e.; Stark eingebunden war ich auch in die Familie meiner Mutter (Jaekel, Ghetto 35); Ü in seine Pflichten, in die Verantwortung eingebunden sein; Ich bin natürlich zwangsläufig mit diesem Amt auch eingebunden in Sachzwänge (Spiegel 29, 1974, 28). 3. (schweiz.) ein Taufpatengeschenk machen. 4. auftragen (3): Ich habe es einem von meinen Freunden daselbst heilig eingebunden, mir sogleich Nachricht davon zu geben (Lessing, Der junge Gelehrte III, 15).

Universal-Lexikon. 2012.