Mi|li|tär|pflicht|er|satz 〈m. 1u; unz.; schweiz.〉 Abgabe jedes vom Militärdienst Befreiten; Sy Militärsteuer
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Militärpflicht|ersatz,
in der Schweiz eine Abgabe, die von den militärpflichtigen Schweizer Bürgern zu entrichten ist, die im Erhebungsjahr ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung erfüllen. Militärpflichtersatzpflichtige entrichten eine Ersatzabgabe in Höhe von (seit 1995) 2 % des Einkommens, mindestens aber 150 sfr. Das Aufkommen des Militärpflichtersatzes betrug 1996 153,4 Mio. sfr. Der Militärpflichtersatz wurde zum 1. 1. 1997 umbenannt in Wehrpflichtersatz.
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Mi|li|tär|pflicht|er|satz, der (schweiz.): Summe, die als Ersatz für nicht geleisteten Militärdienst zu entrichten ist.
Universal-Lexikon. 2012.