II 〈nur Zusammenschreibung; fig.〉 jmdn. mattsetzen handlungsunfähig machen
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1mạtt|set|zen <sw. V.; hat:
jmdm. jede Möglichkeit zum Handeln nehmen; jmdn. als Gegner ausschalten:
sie hat ihren Exmann mattgesetzt.
Universal-Lexikon. 2012.