Li|te|ra|tur|preis 〈m. 1〉 Auszeichnung (Geldbetrag) für ein bedeutendes literar. Werk
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Li|te|ra|tur|preis, der:
für bedeutende literarische Leistungen verliehener Preis.
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Literaturpreis,
periodisch vergebene Auszeichnung eines Schriftstellers. Die Literaturpreise werden von Staaten, Ländern, Städten, Akademien, Stiftungen und Vereinigungen, aber auch von Einzelpersonen vergeben; ein fester Rahmen (thematisch und formal) kann vorgeschrieben sein. Die Auszeichnung ist im Allgemeinen mit einer Geldzuwendung verbunden, zum Teil auch mit der Verleihung einer Medaille. (Kinder- und Jugendliteraturpreise)
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Li|te|ra|tur|preis, der: für bedeutende literarische Leistungen verliehener Preis.
Universal-Lexikon. 2012.