Lie|fer|schein 〈m. 1〉 Begleitschein zu einer gelieferten Ware (der vom Empfänger gegebenenfalls unterschrieben werden muss)
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Lie|fer|schein, der:
Schein, auf dem bestätigt wird, dass eine bestimmte Ware geliefert wurde.
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Lieferschein,
im Lagerverkehr schriftliche Anweisung des Einlagerers an den Lagerhalter, das eingelagerte Gut an den im Lieferschein benannten Empfänger herauszugeben. Bei Kaufverträgen, bei denen der Verkäufer dem Käufer die Ware zusendet, bezeichnet man als Lieferschein auch das Begleitpapier, das die Lieferung nach Art und Stückzahl näher bezeichnet und auf dessen Durchschrift der Empfänger die Lieferung nach Erhalt quittiert.
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Lie|fer|schein, der: Schein, auf dem bestätigt wird, dass eine bestimmte Ware geliefert wurde: Im Vorraum zum Lager sitzt der Herr Hammerl ... und füllt -e aus (Zenker, Froschfest 138).
Universal-Lexikon. 2012.