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Lichttonverfahren
Lịcht|ton|ver|fah|ren 〈n. 14; unz.〉 Schallaufzeichnung (bes. beim Tonfilm), bei der Helligkeitsschwankungen in hörbare Schwingungen umgesetzt werden

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Lichttonverfahren,
 
Verfahren der Tonfilmtechnik zur Aufzeichnung und Wiedergabe des zu den Bildern gehörenden Tons. Die akustischen, vom Mikrofon aufgenommenen Schwingungen werden nach Verstärkung mit Lichtsteuergeräten in entsprechende Intensitätsschwankungen des Lichtes umgewandelt. Zur Aufzeichnung wird auf den an einem Spalt vorbeilaufenden Film eine optische Tonspur neben dem Bild aufbelichtet; dabei sind verschiedene Verfahren möglich: Entweder wird die Helligkeit des Lichtbündels (Intensitätsverfahren) oder die Breite des Beleuchtungsspalts (Longitudinalverfahren) gesteuert, wobei eine Sprossenschrift entsteht, oder es wird die Länge der Ausleuchtung eines Spalts geändert (Transversalverfahren, Amplitudenverfahren), was zu einer Zackenschrift führt. Das heute im Allgemeinen verwendete Lichttonverfahren bildet eine Doppelzackenschrift auf dem Filmträger ab. Zur Wiedergabe fällt ein Lichtbündel auf die Tonspur. Seine Helligkeitsschwankungen werden durch eine hinter dem Film befindliche Photozelle in Spannungsschwankungen und diese wiederum in akustische Signale umgesetzt.

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Lịcht|ton|ver|fah|ren, das (Film): Verfahren zur fotografischen Aufzeichnung von Schallwellen beim Tonfilm.

Universal-Lexikon. 2012.