Lịcht|sinn 〈m. 1; unz.〉 Fähigkeit (des Auges), Licht zu empfinden; Sy Lichtempfindlichkeit (2)
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Lịcht|sinn, der (Biol.):
Fähigkeit von Lebewesen, mithilfe bestimmter Organe Lichtsinnesreize aufzunehmen.
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Lichtsinn,
die Fähigkeit der Tiere und des Menschen, Lichtreize wahrzunehmen. Während manche Tiere, v. a. Einzeller (oft mit einem Pigmentfleck als Lichtsinnesorganelle) und Hohltiere, Licht über nicht besonders differenzierte Zellen wahrnehmen können, sind bei den meisten übrigen Tieren und beim Menschen spezielle Lichtsinneszellen (in Form primärer Sinneszellen) beziehungsweise Lichtsinnesorgane ausgebildet (Auge), die durch einen bei Licht erfolgenden chemischen Prozess im Sehpigment (z. B. im Sehpurpur) Licht in elektrisches Impulsmuster umwandeln. Der Lichtsinn dient den Lebewesen zur Orientierung in ihrer Umwelt und zur Erkennung von Partnern, Feinden und Beute. Er reicht von der einfachen Helligkeitswahrnehmung über das Richtungssehen bis zum Bildsehen und zur Formenerkennung. (Farbensehen, Sehen)
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Lịcht|sinn, der (Biol.): Fähigkeit von Lebewesen, mithilfe bestimmter Organe Lichtsinnesreize aufzunehmen.
Universal-Lexikon. 2012.