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Leibgedinge
Leib|ge|din|ge 〈n. 13Leibrente [<Leib in der alten Bedeutung „Leben“]

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Leibgedinge,
 
Leibzucht, 1) Altenteil; 2) mittelalterliches deutsches Rechtsinstitut, demzufolge dem Berechtigten Besitz und Nutzung an Liegenschaften (auch an einzelnen Räumen) auf Lebzeit zustanden. Es diente insbesondere der Versorgung des überlebenden Gatten, meist der Witwe.

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Leib|ge|din|ge, das [mhd. līpgedinge = auf Lebenszeit ausbedungenes Einkommen] (früher): 1. Unterhalt auf Lebenszeit (bes. für Witwen der gehobenen Gesellschaftsschicht). 2. Altenteil.

Universal-Lexikon. 2012.