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Leibgedinge,
Leibzucht, 1) Altenteil; 2) mittelalterliches deutsches Rechtsinstitut, demzufolge dem Berechtigten Besitz und Nutzung an Liegenschaften (auch an einzelnen Räumen) auf Lebzeit zustanden. Es diente insbesondere der Versorgung des überlebenden Gatten, meist der Witwe.
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Universal-Lexikon. 2012.