Inhaber oder Angestellter bzw. Inhaberin oder Angestellte einer Drogerie mit spezieller Ausbildung:
der Drogist berät den Kunden ausführlich.
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Dro|gịst 〈m. 16〉 Inhaber od. Angestellter einer Drogerie mit dreijähriger Ausbildung [<frz. droguerie; → Droge]
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Inhaber od. Angestellter einer Drogerie mit spezieller Ausbildung (Berufsbez.)
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Drogịst
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Universal-Lexikon. 2012.