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Vierdrahtbetrieb
Vierdrahtbetrieb,
 
Fernmeldetechnik: Verbindung zweier Teilnehmer im Dialogbetrieb über getrennte Leitungen für Hin- und Rückrichtung, insbesondere in der Fernsprechtechnik. In den Vermittlungsstellen werden die beiden Gesprächsrichtungen durch Gabelschaltungen getrennt. Dank Verstärkung sind niederfrequente Verbindungen über praktisch beliebige Entfernungen möglich (Vierdrahtgleichlage). In der Trägerfrequenztechnik erfolgt zwischen den beiden Gabelschaltungen eine Frequenzumsetzung und Multiplexbildung der Signale. Die Frequenzen für die Hin- und Rückrichtung können dabei gleich sein, da unterschiedliche Frequenzen (Vierdrahtgetrenntlage) keinen Vorteil bringen. Im Gegensatz zum Vierdrahtbetrieb steht der Zweidrahtbetrieb mit nur einer Leitung für Hin- und Rückrichtung. Bei Weitverkehrsverbindungen müssen zur Verstärkung die Gesprächsrichtungen durch Gabelschaltungen getrennt und wieder zusammengeführt werden (Zweidrahtverstärker für Zweidrahtgleichlage); die Reichweite ist begrenzt. In der Trägerfrequenztechnik werden die Signale in den Vermittlungsstellen moduliert und demoduliert. Da Gabelschaltungen für hohe Frequenzen ungeeignet sind, müssen sie durch Frequenzweichen ersetzt werden. Das bedingt unterschiedliche Frequenzen für Hin- und Rückrichtung (Zweidrahtgetrenntlage). Durch geschickte Ausnutzung zweier Zweidrahtleitungen lässt sich eine dritte Leitung (Phantomleitung) gewinnen, die allerdings nur niederfrequent nutzbar ist. (Fernmeldenetze, Nachrichtenübertragung)

Universal-Lexikon. 2012.