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Lịcht|ma|schi|ne 〈f. 19; Kfz〉 elektr. Generator für Kraftfahrzeuge
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Lịcht|ma|schi|ne, die (Kfz-Technik):
vom Motor über einen Keilriemen angetriebener Generator, der Strom für die elektrischen Anlagen eines Fahrzeugs liefert.
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Lichtmaschine,
Kraftfahrzeugtechnik: ein vom Motor angetriebener elektrischer Generator zur elektrischen Energieversorgung eines Kraftfahrzeugs (ursprünglich zur Versorgung der elektrischen Beleuchtung, daher die Bezeichnung »Lichtmaschine«). Die Lichtmaschine liefert den Strom zum Betrieb der elektrischen Anlagen (z. B. Zündung, Beleuchtung) während der Fahrt, aber auch bei Motorleerlauf, sowie zum Laden der Batterie. Die früher übliche Gleichstromlichtmaschine wurde von der Compactlichtmaschine, einer zwölfpoligen Drehstromsynchronlichtmaschine mit Klauenpolläufer, verdrängt. Da zur Speisung des Bordnetzes und zum Laden der Batterie Gleichstrom erforderlich ist, wird der in der Drehstromwicklung erzeugte dreiphasige Wechselstrom durch Dioden gleichgerichtet. Der Lichtmaschinenantrieb erfolgt meist über den Keilriemen vom Verbrennungsmotor aus und ist daher starken Drehzahlschwankungen unterworfen. Da die Stromabgabe drehzahlabhängig ist, muss die Generatorspannung durch einen Spannungsregler über den gesamten Drehzahlbereich des Motors konstant gehalten werden.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Autoelektronik: Mikroelektronik kennzeichnet den Automobilbau
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Lịcht|ma|schi|ne, die (Kfz-T.): vom Motor über einen Keilriemen angetriebener Generator, der Strom für die elektrischen Anlagen eines Fahrzeugs liefert.
Universal-Lexikon. 2012.