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Londoner Akte
Lọndoner Ạkte,
 
Lọndoner Schluss|akte, die Vereinbarungen der Londoner Neunmächtekonferenz von 1954 (Londoner Konferenzen und Vereinbarungen), die die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und Italiens am Brüsseler Pakt (später die Westeuropäische Union) regelte und die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATO empfahl. Die Bundesrepublik Deutschland verzichtete in der Londoner Akte u. a. auf die Herstellung atomarer, biologischer und chemischer Waffen oder ferngelenkter Geschosse; sie erklärte sich bereit, ihre Politik in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UNO zu gestalten und sich aller Maßnahmen, die dem defensiven Charakter des Brüsseler Paktes und der NATO widersprechen, zu enthalten. Insbesondere verpflichtete sie sich, die Wiedervereinigung Deutschlands oder die Änderung ihrer gegenwärtigen Grenzen niemals mit gewaltsamen Mitteln herbeizuführen und alle zwischen der Bundesrepublik Deutschland u. a. Staaten gegebenenfalls entstehenden Streitfragen mit friedlichen Mitteln zu lösen. Ferner sollte das Besatzungsregime in den früheren Besatzungszonen der Bundesrepublik Deutschland beendet und die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden; ihre Regierung wurde als die allein legitimierte Sprecherin für ganz Deutschland betrachtet. - Die Londoner Akte ist Grundlage der Pariser Verträge.

Universal-Lexikon. 2012.