Einschleusungspreis,
Preis, der im Rahmen der Agrarmarktordnungen der EG für tierische Veredlungserzeugnisse (Schweine- und Geflügelfleisch, Eier) bei der Einfuhr aus Drittländern angewendet wird. Er entspricht den Produktionskosten auf der Basis von Futtergetreide zu Weltmarktpreisen unter Berücksichtigung der übrigen Kosten. Bei Angeboten unter dem Einschleusungspreis wird die Differenz zwischen Angebotspreis und Einschleusungspreis als Zusatzabschöpfung erhoben. Hinzu kommt die normale Abschöpfung, durch die die Wirkung der Differenz zwischen dem Preis für Futtergetreide in der EU und auf dem Weltmarkt ausgeglichen und der Veredlungsproduktion in der EU ein Vorrang eingeräumt werden soll.
Universal-Lexikon. 2012.