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Vertriebsgesellschaft
Ver|triebs|ge|sell|schaft 〈f. 20Gesellschaft für den Verkauf von Waren

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Ver|triebs|ge|sell|schaft, die:
Gesellschaft, die den Vertrieb der Produkte eines od. mehrerer Unternehmen vornimmt:
eine [gemeinsame] V. gründen.

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Vertriebsgesellschaft,
 
im engeren Sinn im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gegründete, rechtlich selbstständige Gesellschaft, meist Kapitalgesellschaft (Vertriebskapitalgesellschaft), mit dem Zweck des Absatzes der Erzeugnisse der Produktionsgesellschaft. Die Gesellschafter beider Unternehmen sind in der Regel identisch. Die Vertriebsgesellschaft übernimmt die Erzeugnisse des Produktionsunternehmens zu Selbstkosten- oder Verrechnungspreisen und bietet sie am Markt an. Vertriebsgesellschaften können auch als Gemeinschaftsunternehmen verschiedener Produktionsunternehmen gegründet werden (Vertriebsgesellschaft im weiteren Sinn). Durch die juristische Trennung in Vertriebsgesellschaften und Produktionsunternehmen sollen die Vorteile unterschiedlicher Rechtsformen (z. B. Steuerbelastung) genutzt sowie Rationalisierungseffekte (z. B. durch Spezialisierung) erzielt werden.

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Ver|triebs|ge|sell|schaft, die: Gesellschaft, die den ↑Vertrieb (1) der Produkte eines od. mehrerer Unternehmen vornimmt: eine [gemeinsame] V. gründen.

Universal-Lexikon. 2012.