Lie|fer|frist 〈f. 20〉 Frist, in der eine Ware geliefert werden soll od. kann
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Lie|fer|frist, die:
Frist für die Lieferung einer Ware:
eine lange, kurze L.
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Lieferfrist,
allgemein der Zeitraum, innerhalb dessen ein Lieferant seine Leistung erbringen muss (Fixgeschäft); bei Güterbeförderungsverträgen die Zeitspanne, innerhalb derer die Beförderung ausgeführt sein muss. Die Länge der Lieferfrist richtet sich nach dem Vertrag, dem Ortsgebrauch oder den Umständen (§ 428 HGB) und kann als absatzpolitisches Instrument (Lieferbedingungen), z. B. in zwischenbetrieblichen Verbundsystemen der Logistik, erhebliche akquisitorische Wirkungen entfalten. Bei Nichteinhalten der Lieferfrist haftet der Frachtführer auf Schadensersatz. Er kann sich nur durch den Nachweis entlasten, dass die Verspätung auch bei der Sorgfalt eines ordentlichen Frachtführers nicht verhindert werden konnte.
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Lie|fer|frist, die: Frist für die Lieferung einer Ware: eine lange, kurze L.
Universal-Lexikon. 2012.