Lai|en|bru|der 〈m. 3u〉 dienender Mönch im Kloster, der nicht die Weihen empfangen hat
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Lai|en|bru|der, der (kath. Kirche):
(insbesondere praktisch arbeitender) Ordensbruder ohne geistliche Weihen.
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Laienbrüder,
Konvẹrsen, v. a. im mittelalterlichen Ordenswesen Bezeichnung für Klostermitglieder, die zwar Gelübde abgelegt hatten, aber keine klerikalen Weihen und daher geringere Rechte besaßen; teilweise bildeten sie eine eigene Gruppe zwischen den (Priester-)Mönchen und den weltlichen Dienstboten eines Klosters mit einem eigenen, v. a. praktischen Aufgabenbereich. Während ursprünglich - wie noch heute in den Ostkirchen - nahezu alle Mönche Laien waren, entstand das Institut der Laienbrüder als Folge der zunehmenden Klerikalisierung des Mönchtums im Laufe des Frühmittelalters (voll ausgeprägt erstmals bei den Kluniazensern). Auch in Frauenorden gab es, ähnlich den Laienbrüdern, jedoch wegen des Verbots der Frauenordination ohne den Unterschied der Weihe, Laienschwestern, die geringere Rechte besaßen und v. a. für die »niederen Arbeiten« zuständig waren. Vom 2. Vatikanischen Konzil wurde die Einrichtung der Laienbrüder und Laienschwestern als dem eigentlichen Ordensideal widersprechend abgeschafft.
K. Hallinger: Woher kommen die L. ?, in: Analecta Sacri Ordinis Cisterciensis, Jg. 12 (Rom 1956).
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Lai|en|bru|der, der (kath. Kirche): (insbesondere praktisch arbeitender) Ordensbruder ohne geistliche Weihen.
Universal-Lexikon. 2012.