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Re|ha|bi|li|tie|rung 〈f. 20〉 das Rehabilitieren, das Rehabilitiertwerden, das Sichrehabilitieren
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Re|ha|bi|li|tie|rung, die; -, -en:
1. (bes. Rechtsspr.) das ↑ Rehabilitieren (1); Wiederherstellung der verletzten Ehre einer Person [u. die Wiedereinsetzung in frühere Rechte]:
die R. des Ministers durch den Kanzler;
um seine R. kämpfen;
Ü die R. des Handwerks.
die Erziehung und R. von drogensüchtigen Jugendlichen.
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Re|ha|bi|li|tie|rung, die; -, -en: 1. (bes. Rechtsspr.) das Rehabilitieren (1); Wiederherstellung der verletzten Ehre einer Person [u. die Wiedereinsetzung in frühere Rechte]: die R. des Ministers durch den Kanzler; er (= Vogel) hat diese Organisationen vor dem Landgericht Berlin verklagt und verlangt R. (Saarbr. Zeitung 9. 7. 80, 2); um seine R. kämpfen; Ü die R. des Handwerks. 2. ↑Rehabilitation (1): die berufliche R. Hirnverletzter; die Erziehung und R. von drogensüchtigen Jugendlichen.
Universal-Lexikon. 2012.