Kon|sum|ge|nos|sen|schaft 〈f. 20〉 genossenschaftl. Vereinigung von Verbrauchern u. zur Versorgung mit preiswerten Waren des tägl. Bedarfs; Sy 〈schweiz.〉 Konsumverein, Verbrauchergenossenschaft
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Kon|sum|ge|nos|sen|schaft, die (Wirtsch.):
Genossenschaft von Verbrauchern mit dem Zweck des möglichst günstigen Großeinkaufs u. preiswerten Einzelverkaufs von Konsumgütern.
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Kon|sum|ge|nos|sen|schaft, die (Wirtsch.): Genossenschaft von Verbrauchern mit dem Zweck des möglichst günstigen Großeinkaufs u. preiswerten Einzelverkaufs von Konsumgütern.
Universal-Lexikon. 2012.