Kas|si|ber 〈m. 3〉 heiml. Briefbotschaft zw. Gefangenen u. der Außenwelt od. auch untereinander [<rotw. kasife „Brief, Dokument“ <hebr. kethibha „Geschriebenes“, Part. Perf. zu kathabh „schreiben“]
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Kas|si|ber , der; -s, - [über gaunerspr. kassiwe = Brief, Ausweis < jidd. kessaw (Pl. kessowim) = Brief, Geschriebenes < hebr. kĕt̲ạvîm = Schriftstücke] (Gaunerspr.):
heimliches Schreiben od. unerlaubte schriftliche Mitteilung eines Häftlings an einen anderen od. an Außenstehende:
einen K. schreiben, aus der Zelle schmuggeln.
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Kassiber
[über gaunersprachlich kassiwe »Brief«, »Ausweis«, von jiddisch kessaw »Geschriebenes«\] der, -s/-, unerlaubte schriftliche Mitteilung eines Häftlings an einen Mithäftling oder an Außenstehende.
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Kas|si|ber, der; -s, - [über gaunerspr. kassiwe = Brief, Ausweis < jidd. kessaw (Pl. kessowim) = Brief, Geschriebenes < hebr. kĕtạvîm = Schriftstücke] (Gaunerspr.): heimliches Schreiben od. unerlaubte schriftliche Mitteilung eines Häftlings an einen anderen od. an Außenstehende: einen K. schreiben, aus der Zelle schmuggeln.
Universal-Lexikon. 2012.