Kạmpf|ge|richt 〈n. 11; Sp.〉 Gruppe von Sportlern, die für den reibungslosen Ablauf eines Wettkampfes sorgen u. die Leistungen bewerten
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Kạmpf|ge|richt, das (Sport):
Gremium von Kampfrichter(inne)n, Sachverständigen o. Ä., das einen sportlichen Wettkampf leitet, beaufsichtigt [u. die sportlichen Leistungen bewertet].
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Kampfgericht,
Jury.
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Kạmpf|ge|richt, das (Sport): Gremium von Kampfrichtern, Sachverständigen o. Ä., das einen sportlichen Wettkampf leitet, beaufsichtigt [u. die sportlichen Leistungen bewertet]: Sicherlich waren Marika und Franz damals schon besser, als es der dritte Platz aussagte, den ihnen das K. zubilligte (Maegerlein, Triumph 41).
Universal-Lexikon. 2012.